Zwischen den Personen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind. Wird dieser Abstand unterschritten, ist der Schutz der Atemwege Pflicht.
Im gesamten Betrieb sind ausreichend Vorrichtungen zur Desinfektion vorhanden.
In Gemeinschaftsflächen, Schwimmbad- und Wellnessbereichen von Beherbergungsbetrieben gilt die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person). Davon ausgenommen sind die Speisesäle und Bars.
In den Speisesälen und im Barbereich dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten, als es Sitzplätze gibt.
In alle Richtungen muss ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen gewährleistet sein.
Weniger Abstand zwischen Personen ist nur mit Trennvorrichtungen möglich.
Personen aus demselben Haushalt und Personen, die im selben Zimmer wohnen, sind von diesen Regeln ausgenommen.
Der Konsum am Tresen ist nur erlaubt, wenn zwischen den Personen ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder Trennvorrichtungen vorgesehen sind.
Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden.
Am Buffet ist das Tragen eines Schutzes der Atemwege und das Tragen von Einweghandschuhen vorgeschrieben. Servicemitarbeiter tragen chirurgische Schutzmasken.
Hand-Desinfektion ist vor und nach dem Toilettengang Pflicht.
Das Hallenbad bleibt geöffnet. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. Ebenso öffnen können Saunen.
In der Beautyabteilung tragen die Ausübenden bei Behandlungen eine Schutzmaske. Auch die Kunden tragen eine Gesichtsmaske. Zudem werden die Mitarbeiter einer täglichen Laser-Fiebermessung unterzogen. Auch bei den Kunden wird vor Behandlung die Körpertemperatur gemessen.
Die Zimmer werden nach der täglich gründlichen Standardgrundreinigung auch nach jeder Abreise zusätzlich mit einem speziellen Desinfektionsgerät sanifiziert.
Täglich wird bei jedem Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn eine Temperaturkontrolle durchgeführt.
Desinfektionsspender bei allen Eingängen, im SPA in allen Behandlungsräumen, in der Bar & Lounge, Restaurant, Terrasse und natürlich auch im Garten.